Naturalhorsecare
Jörg Fischer

Gesetzliche Gewährleistung


Für alle bei Naturalhorsecare gekauften Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Gewährleistung bei Warenkäufen
Sollte ein gekauftes Produkt bereits bei der Übergabe mangelhaft sein, stehen Ihnen die gesetzlichen Rechte aus der Sachmängelhaftung gemäß §§ 434 ff. BGB zu.
Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche grundsätzlich zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.


Vorgehen bei einem Sachmangel
Bei einem berechtigten Sachmangel besteht grundsätzlich zunächst Anspruch auf Nacherfüllung durch Reparatur oder Ersatzlieferung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Sind die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, können darüber hinaus weitere Gewährleistungsrechte wie Kaufpreisminderung, Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz bestehen.


Verschleiß und sachgemäße Verwendung
Hufpflegewerkzeuge wie Hufraspeln, Hufmesser und Schleifwerkzeuge unterliegen bei regelmäßiger Verwendung einem natürlichen Verschleiß.
Ein durch bestimmungsgemäßen Gebrauch entstandener Verschleiß stellt für sich genommen keinen Sachmangel dar.
Material- oder Herstellungsfehler, die bereits bei Übergabe der Ware vorlagen, können dagegen gesetzliche Gewährleistungsansprüche begründen.
Meldung eines Mangels
Sollten Sie einen Mangel an einem gekauften Produkt feststellen, wenden Sie sich bitte an:


Naturalhorsecare – Jörg Fischer
Schulstraße 117
27726 Worpswede


Beschreiben Sie möglichst genau, welcher Fehler aufgetreten ist. Angaben zum Kaufdatum und gegebenenfalls Fotos helfen bei der Bearbeitung.
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unabhängig davon bestehen.
Widerruf und Gewährleistung
Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen und die gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind voneinander unabhängig.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite „Widerrufsrecht“.


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